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Alle Besitzer eines Hühner- oder Truthahnbestandes müssen nach § 7 der Geflügelpest-VO ihren Bestand – bereits ab der Haltung eines Tieres – regelmäßig durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Dabei ist die Impfung in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird.

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